Pflichtangaben gemäß § 6 TDG und inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 III MDStV
THOMANN Künstler Management GmbH
Geschäftsführer: Joseph Thomann
Postfach 1
96136 Burgebrach
Telefon: 09546-94490
Telefax: 09546-6844
E-Mail: info@thomann-management.de
Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 3698
Ust-Identnr. DE 197660495
Konzeption & Design:
www.mohr-agentur.de
Umsetzung:
www.if.digital
Außergerichtliche Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung („OS-Plattform“) zur Verfügung, die nach Angaben der Kommission (Stand 06.01.2016) über den Link https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Sofern der Kunde ein in der europäischen Union wohnhafter Verbraucher ist, besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen diese Plattform zu nutzen. Wir sind verpflichtet, Sie über die Existenz dieser OS-Plattform in diesem Zusammenhang auch über unsere E-Mail-Adresse info@thomann-management.de zu informieren.
Urheberrechtshinweise
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Hinweise zu externen Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Projekt (auf dieser Website) angebrachten Links.
Haftungsausschluß
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Soziale Netzwerke
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand: Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Ebenfalls ist es möglich Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem “Facebook Blocker“.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
Für Verträge zwischen der Thomann Künstlermanagement GmbH (im Folgenden: Thomann Künstlermanagement) und dem Auftraggeber (einheitliche Bezeichnung für Unternehmer) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote von Thomann Künstlermanagement sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Änderungen bleiben vorbehalten.
- Angebote der Auftraggeber sind bindend und können von Thomann Künstlermanagement innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Angebotes angenommen werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Thomann Künstlermanagement zustande, wenn nicht vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der jeweils geschlossenen Verträge unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der betroffenen Verträge nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelung in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für in Verträgen enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung derartiger Lücken verpflichten sich die Parteien unverzüglich eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungspflicht von Thomann Künstlermanagement ist in der Leistungsbeschreibung umfassend und abschließend festgelegt. Öffentliche Äußerungen von Thomann Künstlermanagement, eines Herstellers, deren Erfüllungsgehilfen oder Dritten enthalten keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen der geschuldeten Leistung.
- Thomann Künstlermanagement ist nicht verpflichtet, Konzepte, Anforderungen, Leistungsbeschreibungen etc. des Auftraggebers, auf die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der unterbreiteten Unterlagen verbleibt bei dem Auftraggeber, sofern nicht Fehler der Unterlagen bzw. deren Ungeeignetheit von Thomann Künstlermanagement vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt wurden.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung sämtlicher behördlicher Genehmigungen bzw. Erlaubnisse, die für die Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind, sofern Thomann Künstlermanagement die Einholung nicht schriftlich zugesichert hat.
- Sämtliche von Thomann Künstlermanagement zur Durchführung der Veranstaltung angelieferten Materialien und Ausrüstungsgegenstände stehen und verbleiben im Eigentum von Thomann Künstlermanagement. Die zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen Gegenstände werden nur zur Nutzung während der Veranstaltung überlassen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und vollständigen Rückgabe im gesäuberten Zustand. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten zu leisten.
- Thomann Künstlermanagement ist berechtigt, einzelne Teile der geschuldeten Leistung von geeigneten Dritten erbringen zu lassen. Das Vertragsverhältnis zwischen Thomann Künstlermanagement und dem Auftraggeber bleibt unberührt. Verantwortlich für die gegenüber dem Auftraggeber zu erbringende Leistung ist ausschließlich Thomann Künstlermanagement
- Thomann Künstlermanagement entscheidet im Rahmen ihrer künstlerischen Freiheit über Qualität und Ausführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Teilleistungen.
§ 4 Preise
- Alle Preise und Preisangaben von Thomann Künstlermanagement sind Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise von Thomann Künstlermanagement gelten ab deren Geschäftssitz. Ein Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Thomann Künstlermanagement behält sich vor, Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Thomann Künstlermanagement ist dem Auftraggeber auf Verlangen zum Nachweis verpflichtet.
- Thomann Künstlermanagement ist berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber im Rahmen des Üblichen und Zweckmäßigen auf Rechnung des Auftraggebers Dritte einzuschalten und sonstige Auslagen zu tätigen. Die hierbei entstehenden Kosten sind Thomann Künstlermanagement vom Auftraggeber unverzüglich zu erstatten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Zahlungen sind in bar, durch Scheck oder Überweisung zu leisten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
- Thomann Künstlermanagement ist berechtigt, die Leistung zu verweigern und den ihr entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, sofern eine der vor der Veranstaltung fälligen Teilzahlungen nicht geleistet wird. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Thomann Künstlermanagement ist im Fall von Zahlungsverzug nicht verpflichtet, Aufwendungen zu tätigen und zwar auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber durch das Unterlassen von Thomann Künstlermanagement ein Schaden entsteht oder. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich wird.
- Thomann Künstlermanagement ist bei Überschreiten der Zahlungsfristen durch den Auftraggeber ohne weitere Aufforderung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Erbrachte Teilleistungen hat der Auftraggeber zu vergüten.
- Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, ist Thomann Künstlermanagement berechtigt, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal zu berechnen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sowie Mehraufwendungen bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, können dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
- Dienstleistungen und Besorgungen, die auf Verlangen des Auftraggebers, im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist Thomann Künstlermanagement berechtigt eine Vorlageprovision zu berechnen. Thomann Künstlermanagement ist weiter berechtigt, derartige Leistungen im Namen des Auftraggebers an Dritte zu vergeben.
- Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung oder wird diese unmöglich aus Gründen, die nicht von Thomann Künstlermanagement zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eintretenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend ist der am Tag der Ausführung gültige Berechnungssatz von Thomann Künstlermanagement.
- Zahlt der Auftraggeber einen fälligen Betrag nicht, so kommt er ohne weitere Erklärung 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug. Eine vorherige Inverzugsetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt möglich.
- Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist Thomann Künstlermanagement berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Es ist Thomann Künstlermanagement der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
§ 6 Abnahme und Mängel
Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung/ Anlieferung. Als abgenommen gilt die Leistung bereits auch, wenn der Auftraggeber die von Thomann Künstlermanagement erbrachten Leistungen nutzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen von Thomann Künstlermanagement bei Lieferung bzw. Leistungserbringung zu prüfen und etwaige festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und Thomann Künstlermanagement Gelegenheit zu geben, entsprechende Feststellungen zu treffen. Dies gilt auch für Teilergebnisse oder. einzelne Arbeitsschritte.
§ 7 Aufrechnung und Abtretung
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannt festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft bzw. es steht ihm offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. Der Auftraggeber ist nur dann zur Zurückbehaltung berechtigt, wenn der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistung steht.
- Etwaige Ansprüche aus Verträgen können vom Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Thomann Künstlermanagement an Dritte abgetreten werden.
§ 8 Haftung
- Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den in diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Thomann Künstlermanagement haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
- Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt wurden, übernimmt Thomann Künstlermanagement gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Thomann Künstlermanagement tritt lediglich als Mittler auf und kann eine ordnungsgemäße Abwicklung durch den Dritten nicht garantieren, da dies nicht in ihre Einfluss- und Kenntnissphäre fällt.
- Thomann Künstlermanagement haftet nur für nachweisbaren Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung von Thomann Künstlermanagement vollumfänglich ausgeschlossen. Thomann Künstlermanagement haftet nicht bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund von Höherer Gewalt (insbesondere Pandemien), Nichterfüllung, Leistungsmängeln oder Verzug von Künstlern, technischen Dienstleistern oder sonstigen Drittbeauftragten, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Gegebenenfalls tritt Thomann Künstlermanagement seine Ersatzansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Thomann Künstlermanagement nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit der Auftraggeber Änderungen durch Dritte an den Arbeitsergebnissen von Thomann Künstlermanagement vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von Thomann Künstlermanagement. Eine Haftung für rechtliche, insbesondere veranstaltungs- urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Arbeitsergebnisse kann nicht übernommen werden, insbesondere ist Thomann Künstlermanagement nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen. Die juristische Prüfung obliegt vielmehr dem Auftraggeber.
- Erklärungen, die Thomann Künstlermanagement im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt, enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
- Soweit den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB trifft, setzen Mängelansprüche des Auftraggebers voraus, dass er dieser Obliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§ 9 Gewährleistung
- Als Gewährleistung kann der Auftraggeber die Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung steht im Ermessen von Thomann Künstlermanagement. Weitergehende Ansprüche durch den Auftraggeber sind lediglich nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben Mangels möglich.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung steht Thomann Künstlermanagement zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Bei verspäteter Mängelrüge oder fehlender Abnahme erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
- Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beträgt 1 Jahr, beginnend mit Entstehen des Anspruchs, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
§ 10 Schadensersatz
Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die Thomann Künstlermanagement nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig. Der erstattungsfähige Schaden besteht aus den Thomann Künstlermanagement entstandenen Aufwendungen zuzüglich des entgangenen Gewinns.
§ 11 Lieferung /Transport
Genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Thomann Künstlermanagement verpflichtet sich, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Liefertermin einzuhalten, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten, die Thomann Künstlermanagement oder deren Subunternehmer betreffen und die Thomann Künstlermanagement auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, sowie widrige Witterungs- und Verkehrsverhältnisse. Im Fall von Verzögerungen aus vorgenannten Gründen verschieben sich zugesagte Termine um die Dauer der Behinderung. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragsumfang auf Veranlassung des Kunden gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert oder erweitert.
§ 12 Kündigung
- Der Vertrag kann jederzeit durch den Auftraggeber gekündigt werden.
- Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch der Thomann Künstlermanagement bestehen, sofern Thomann Künstlermanagement nicht Anlass zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde gegeben hat.
- Im Falle von späteren Kündigungen ist die volle Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Diese Kündigung hat jedoch spätestens 2 Wochen nach Kenntnis der kündigenden Partei von dem zur Kündigung berechtigenden wichtigen Gründen schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung und nicht die Absendung des Kündigungsschreibens.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltungspflicht
- Angebote, Planungen, Entwürfe, Konzepte etc. sind vertraulich zu behandeln und bleiben, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von Thomann Künstlermanagement und dürfen unabhängig von der Frage der Schutzfähigkeit des Konzeptes und seiner Teile nach dem Urhebergesetz – ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung – auch nicht teilweise- umgesetzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung und Weitergabe an Dritte, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Thomann Künstlermanagement zu unterlassen.
- Soweit der Auftraggeber Thomann Künstlermanagement Material zur Verfügung stellt, erfolgt eine Freistellung von Rechten Dritter an diesem Material.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, das jeweils gegenseitig überlassene Datenmaterial ausschließlich für die Erbringung der nach dem Vertrag vereinbarten Leistung zu verwenden.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bamberg, Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Thomann Künstlermanagement ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz oder seinem Geschäftssitz zu verklagen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.